FREUNDEskreis         

DER Maria-Ward-Schwestern

stiftung

 Teilnehmer der ersten Sitzung der Maria-Ward-Stiftung

Angestiftet

Liebe Freunde der Maria-Ward-Schule und des Kindergartens in Würzburg

 

Bereits ein normaler Kindergarten- und Schulbetrieb verschlingt gewaltige Geldsummen und ein vielfältiges und qualifiziertes Angebot ist weder selbstverständlich noch kostenlos. Auf dem Weg zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit unserer Schule und des Kindergartens sind wir einen großen Schritt weiter gekommen durch die Errichtung der Maria-Ward-Stiftung. Damit diese Stiftung zum Erfolg führen und in Zukunft die Trägerschaft für die Einrichtungen der Maria-Ward-Schwestern Würzburg übernehmen kann, ist es für die nächsten Jahre wichtig, viele neue Zustifter und Spender mit vielen kleinen oder auch größeren Zuwendungen zu gewinnen.

Vielleicht geht es Ihnen ebenso: Was man zum Geburtstag oder zu ähnlichen Anlässen geschenkt bekommt, braucht man nicht und was man wirklich braucht, bekommt man nicht! Versuchen Sie es doch einmal mit folgendem Wunsch: Erbitten Sie an Stelle von Geschenken eine Spende an die Maria-Ward-Stiftung. Dieses Geschenk kommt garantiert an! Alle Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich abzugsfähig, da die Maria-Ward-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist.

Helfen Sie dem Kindergarten und der Schule der Maria-Ward-Schwestern:

Gehen Sie stiften!

Oder mit den Worten von Mary Ward ausgedrückt:

 

"TU GUTES UND TUE ES GUT!"

 

Liebe Eltern, liebe Ehemalige, verehrte Freunde und Förderer der Maria-Ward-Schule und des Kindergartens in Würzburg! Wir brauchen Sie auch in Zukunft. Werben Sie für unsere Einrichtungen, in denen Kinder und junge Menschen im Mittelpunkt stehen.

 

Errichtet

am 6. Januar 2002

von der Unterfränkischen Provinz IBMV,

der Maria Ward Schwestern (Englische Fräulein, jetzt Congregatio Jesu)

Genehmigt

am 07. März 2002

vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Stiftungssitz

Ort der Stiftungsverwaltung ist Aschaffenburg

Stiftungsaufsicht

Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Bischofs von Würzburg.

Die Wahrnehmung der Stiftungsaufsicht obliegt dem Bischöflichen Ordinariat als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde.

Stiftungsorgane

1)   Stiftungsrat:

Er besteht aus fünf Mitgliedern

Vorsitzende ist die Provinzialoberin oder eine von ihr ernannte Vertreterin aus der Gemeinschaft der Maria-Ward-Schwestern.

Mitglieder sind: Sr. Carmen Irrgang,

Hans-Dieter Greulich, Hermann Leeb, Günter Putz, Dr. Gudrun Stöer

 

2)   Stiftungsvorstand:

Er besteht aus drei Mitgliedern, nämlich einer von der Stifterin berufenen

Maria-Ward-Schwester als Vorsitzende und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Stiftungsrat bestellt werden.

Mitglieder sind: Sr. Elfriede Frasch, Helmut Haun, Peter Schreiner

Förderung der Stiftung

a)    Zuwendungen, die den laufenden Betrieb         

einer Erziehungseinrichtung (Schule, Kindergarten) unterstützen.

b)   Durch Zustiftungen: Um den Erhalt und die

     Arbeit der Stiftung dauerhaft zu sichern, ist

     die Erhöhung des Stiftungskapitals unabdingbar.

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt mit den in ihrer Satzung festgelegten Zwecken ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung (§§ 51 ff AO).