Teilnehmer der ersten Sitzung der Maria-Ward-Stiftung
Angestiftet
Liebe Freunde der Maria-Ward-Schule und des Kindergartens in Würzburg
Bereits ein normaler Kindergarten- und Schulbetrieb verschlingt gewaltige Geldsummen
und ein vielfältiges und qualifiziertes Angebot ist weder
selbstverständlich noch kostenlos. Auf dem Weg zur Sicherung der
finanziellen Unabhängigkeit unserer Schule und des Kindergartens
sind wir einen großen Schritt weiter gekommen durch die Errichtung
der Maria-Ward-Stiftung. Damit diese Stiftung zum Erfolg führen und
in Zukunft die Trägerschaft für die Einrichtungen der
Maria-Ward-Schwestern Würzburg übernehmen kann,
ist es für die nächsten Jahre wichtig, viele neue Zustifter und
Spender mit
vielen kleinen oder auch größeren Zuwendungen zu gewinnen.
Vielleicht geht es Ihnen ebenso: Was man zum Geburtstag oder zu ähnlichen Anlässen geschenkt bekommt, braucht man nicht und was man wirklich braucht, bekommt man nicht! Versuchen Sie es doch einmal mit folgendem Wunsch: Erbitten Sie an Stelle von Geschenken eine Spende an die Maria-Ward-Stiftung. Dieses Geschenk kommt garantiert an! Alle Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich abzugsfähig, da die Maria-Ward-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist.
Helfen Sie dem Kindergarten und der Schule der Maria-Ward-Schwestern:
Gehen Sie stiften!
Oder mit
den Worten von Mary Ward ausgedrückt:
"TU GUTES
UND TUE ES GUT!
Liebe Eltern, liebe Ehemalige, verehrte Freunde und Förderer der Maria-Ward-Schule und des Kindergartens in Würzburg! Wir brauchen Sie auch in Zukunft. Werben Sie für unsere Einrichtungen, in denen Kinder und junge Menschen im Mittelpunkt stehen.
Errichtet
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am 6.
Januar 2002
von der
Unterfränkischen Provinz IBMV,
der
Maria Ward Schwestern (Englische Fräulein, jetzt Congregatio
Jesu) |
Genehmigt
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am 07.
März 2002
vom
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
Stiftungssitz
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Ort der
Stiftungsverwaltung ist Aschaffenburg |
Stiftungsaufsicht
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Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Bischofs von Würzburg.
Die
Wahrnehmung der Stiftungsaufsicht obliegt dem Bischöflichen
Ordinariat als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde. |
Stiftungsorgane
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1)
Stiftungsrat:
Er besteht aus fünf Mitgliedern
Vorsitzende ist die Provinzialoberin oder eine von ihr
ernannte Vertreterin aus der Gemeinschaft der
Maria-Ward-Schwestern.
Mitglieder sind: Sr. Carmen
Irrgang,
Hans-Dieter Greulich, Hermann Leeb, Günter Putz, Dr. Gudrun
Stöer |
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2)
Stiftungsvorstand: Er besteht aus drei Mitgliedern, nämlich einer von der Stifterin berufenen
Maria-Ward-Schwester als Vorsitzende und
zwei weiteren Mitgliedern, die vom Stiftungsrat bestellt
werden.
Mitglieder sind: Sr. Elfriede
Frasch, Helmut Haun, Peter Schreiner |
Förderung der Stiftung
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a) Zuwendungen, die den laufenden Betrieb
einer Erziehungseinrichtung
(Schule, Kindergarten) unterstützen.
b)
Durch Zustiftungen: Um den
Erhalt und die
Arbeit der
Stiftung dauerhaft zu sichern, ist
die Erhöhung des Stiftungskapitals unabdingbar. |
Gemeinnützigkeit
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Die
Stiftung verfolgt mit den in ihrer Satzung festgelegten
Zwecken ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabeordnung (§§ 51 ff AO). |

